Warum muss ich bei YouTube-Videos, Karten oder Rechnern erst auf „Zustimmen“ klicken?
Aktualisiert am
Externe Inhalte wie YouTube, Google Maps oder eingebundene Rechner übertragen Daten an Dritte. Nach Datenschutzrecht dürfen sie erst geladen werden, wenn Besucher zustimmen. Deshalb sind sie über das Cookie-Banner blockiert, bis jemand auf „Zustimmen“ klickt.
Sobald Ihre Website ein YouTube-Video, eine Google-Karte oder einen eingebundenen Rechner lädt, verbindet sich der Browser Ihrer Besucher mit fremden Servern. Dabei werden Daten wie die IP-Adresse übertragen, oft in die USA. Das ist nur mit Einwilligung zulässig.
So wird das üblicherweise gelöst
- Jeder externe Dienst wird im Cookie-Banner als eigener Dienst angelegt.
- Bis zur Zustimmung zeigt die Website an seiner Stelle einen Platzhalter mit Hinweis.
- Ein Klick auf „Zustimmen“ lädt den Inhalt. Besucher können die Einwilligung jederzeit wieder zurücknehmen.
- Der Dienst wird zusätzlich in der Datenschutzerklärung beschrieben.
Der Extra-Klick ist in der Regel rechtlich notwendig und kein Fehler der Website.
Typische Dienste, die eine Zustimmung brauchen
- YouTube und Vimeo
- Google Maps
- Externe Rechner, z. B. Finanz- oder Energierechner
- Statistik- und Tracking-Werkzeuge wie Google Analytics
- Social-Media-Feeds und Buchungs-Widgets
Sie möchten einen neuen Dienst einbinden?
Schicken Sie uns kurz, was eingebunden werden soll. Wir legen den Dienst im Cookie-Banner an und ergänzen die Datenschutzerklärung. Für Google Analytics brauchen wir die Mess-ID aus Ihrem eigenen Analytics-Konto, damit die Daten bei Ihnen liegen.
Mehr zu Recht & Datenschutz
- Was sind der Widerrufsbutton und das EU-Gewährleistungslabel für Onlineshops?Seit 19. Juni 2026 müssen Onlineshops eine Widerrufsfunktion („Vertrag widerrufen“) anbieten, über die Verbraucher mit wenigen Klicks widerrufen können (§ 356a BGB). Seit 27. September 2026 muss zusätzlich ein einheitlicher EU-Hinweis zur gesetzlichen Gewährleistung im Shop stehen. Beides gilt ohne Übergangsfrist.
- Muss auf meiner Website noch ein Link zur EU-Streitschlichtung stehen?Nein. Die EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) wurde am 20. Juli 2025 abgeschaltet, die Pflicht zum Link ist entfallen. Der Hinweis sollte aus Impressum, AGB und E-Mail-Vorlagen entfernt werden. Bestehen bleibt die Angabe nach § 36 VSBG, ob Sie an Verbraucherschlichtung teilnehmen.