Muss auf meiner Website noch ein Link zur EU-Streitschlichtung stehen?
Aktualisiert am
Nein. Die EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) wurde am 20. Juli 2025 abgeschaltet, die Pflicht zum Link ist entfallen. Der Hinweis sollte aus Impressum, AGB und E-Mail-Vorlagen entfernt werden. Bestehen bleibt die Angabe nach § 36 VSBG, ob Sie an Verbraucherschlichtung teilnehmen.
Was sich geändert hat
Bis Juli 2025 mussten Onlinehändler und viele Websites mit Verbraucherverträgen auf die Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung verlinken (ec.europa.eu/consumers/odr). Mit der Verordnung (EU) 2024/3228 wurde die Plattform abgeschafft und ist seit dem 20. Juli 2025 nicht mehr erreichbar. Die Link-Pflicht ist damit entfallen.
Was Sie tun sollten
Entfernen Sie den Hinweis auf die OS-Plattform überall, wo er noch steht:
- im Impressum
- in den AGB
- in Bestellbestätigungen und anderen automatischen E-Mails
Ein Link auf eine Plattform, die es nicht mehr gibt, kann selbst abgemahnt werden.
Was bleibt: Angabe zur Verbraucherschlichtung
Unabhängig davon gilt weiter § 36 VSBG: Unternehmen mit Website oder AGB müssen angeben, ob sie bereit oder verpflichtet sind, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Unternehmen, die am 31. Dezember des Vorjahres zehn oder weniger Personen beschäftigt haben, sind davon ausgenommen.
Wenn der Link bei Ihnen noch steht
Werden Ihre Rechtstexte über einen Rechtstexte-Anbieter gepflegt, ist der Hinweis dort meist schon entfernt. Sehen Sie trotzdem noch einen OS-Link auf Ihrer Website, sagen Sie uns kurz Bescheid.
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