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Was sind der Widerrufsbutton und das EU-Gewährleistungslabel für Onlineshops?

Aktualisiert am

Kurz gesagt

Seit 19. Juni 2026 müssen Onlineshops eine Widerrufsfunktion („Vertrag widerrufen“) anbieten, über die Verbraucher mit wenigen Klicks widerrufen können (§ 356a BGB). Seit 27. September 2026 muss zusätzlich ein einheitlicher EU-Hinweis zur gesetzlichen Gewährleistung im Shop stehen. Beides gilt ohne Übergangsfrist.

Für Onlineshops, die an Verbraucher verkaufen, sind 2026 zwei neue Pflichten dazugekommen. Beide betreffen jeden B2C-Shop, unabhängig von der Größe.

Widerrufsbutton (seit 19. Juni 2026)

Grundlage ist die EU-Richtlinie 2023/2673, in Deutschland umgesetzt in § 356a BGB. Wer Verträge über eine Website oder App mit Verbrauchern schließt, muss eine Widerrufsfunktion anbieten:

  • eine eindeutig beschriftete Schaltfläche, z. B. „Vertrag widerrufen“
  • während der gesamten Widerrufsfrist leicht erreichbar
  • zweistufig: erst Angaben machen, dann den Widerruf bestätigen
  • danach eine Eingangsbestätigung per E-Mail
  • nur die nötigen Angaben abfragen, etwa Name, Bestellnummer und E-Mail-Adresse

Der Widerrufsbutton ist nicht dasselbe wie der Kündigungsbutton für Abos. Auch die Widerrufsbelehrung muss angepasst werden.

EU-Gewährleistungslabel (seit 27. September 2026)

Grundlage ist die EU-Richtlinie 2024/825, die Gestaltung legt die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 fest. Onlineshops müssen einen einheitlichen Hinweis zur gesetzlichen Gewährleistung zeigen:

  • Hinweis auf die gesetzliche Gewährleistung von mindestens zwei Jahren
  • mit QR-Code zu einer Infoseite der EU-Kommission
  • gut sichtbar vor der Bestellung, etwa im Warenkorb oder an der Kasse, im Shop in Farbe
  • Gestaltung, Text und QR-Code dürfen nicht verändert werden

Gibt ein Hersteller eine kostenlose Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren, kommt zusätzlich ein eigenes Garantielabel am Produkt hinzu.

Was Sie tun sollten

  1. Prüfen lassen, ob Ihr Shop an Verbraucher verkauft. Reine B2B-Shops sind nicht betroffen.
  2. Widerrufsfunktion und Label einbauen. Für WooCommerce und gängige Shopsysteme gibt es dafür Erweiterungen, die wir einrichten.
  3. Widerrufsbelehrung und AGB vom Rechtstexte-Anbieter aktualisieren lassen.
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